
Möchte ein Bauer Mitglied der Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall werden, sind die Mitarbeiter des Landwirtschaftlichen Beratungsdiensts erste Ansprechpartner (siehe Serie 4). Fritz Wolf und seine Kollegen entscheiden, ob der Landwirt mit seinem Hof beispielsweise für die Mast von Schwäbisch-Hällischen Schweinen in Betracht kommt. Die Voraussetzungen für die Haltung sind in den Erzeugerrichtlinien festgeschrieben. Die Tiere sollen wo möglich Auslauf ins Freie haben; mindestens die Hälfte der Fläche darf nicht perforiert, die Liegefläche muss befestigt und mit Stroh eingestreut sein; jedem Tier stehen 1,2 Quadratmeter Platz zur Verfügung; das Futter darf nicht gentechnisch verändert sein.